Neue Objekte erstellen
In der Verwaltung kann über den Button „Neues Objekt erstellen“ ein neues Objekt angelegt werden. Hier können im Anschluss der Name und die Adresse des Objektes hinzugefügt und optional ein Bild hochgeladen werden. Verwalter können unbegrenzt Objekte anlegen. Im Zuge der Objektanlage kann ebenfalls die Anlage eines Eigentümerverzeichnisses durchgeführt werden.
Anlage eines Eigentümerverzeichnisses
Während der Objektanlage kann manuell ein oder mehrere Eigentümer hinzugefügt werden. Hierfür muss der Name des Eigentümers und die E-Mail als Pflichtfelder angegeben werden. Zudem kann ausgewählt werden, ob der Eigentümer Stimmrecht hat und welche Stimmanteile ihm zugeordnet werden. Auch kann eine Vertretung des Eigentümers bestimmt werden. Als weitere Möglichkeit kann der Eigentümer mithilfe eines csv Import in WEGbereiter hochgeladen werden. Zum einen kann eine Importvorlage heruntergeladen werden und diese mit den zu importierenden Daten zu befüllen. Eine andere Option ist es die Daten aus einer bestehenden Datei ins Portal hochzuladen.
Neue Versammlung erstellen
Es besteht für Testzwecke des Portals die Möglichkeit eine Testversammlung anzulegen, die jedoch auf 5 Eigentümer und eine Dauer von 30 Minuten begrenzt ist. Zudem kann eine Versammlung ohne Begrenzung angelegt werden. WEGbereiter führt in 4 Schritten durch die Anlage einer Versammlung.
Wenn diese Schritte abgeschlossen wurden, können die eingepflegten Inhalte im Versammlungsraum überprüft werden und Details nach Bedarf angepasst werden. Hier besteht auch die Möglichkeit die Tagesordnung zu erstellen und zu definieren, wobei es sich um abstimmungspflichtige Tagesordnungspunkte handelt. Wenn alles final vorbereitet wurde, werden die Eigentümer per E-Mail eingeladen und die Versammlung wird aktiviert. Nun können die Eigentümer mit Ihrer Anmeldung beginnen. Die Videokonferenz ist eine Stunde vor eingestellten Beginn verfügbar.
Sie haben die Wahl zwischen verschiedenen Mitgliedschaften. Sie können entweder eine kostenlose Basismitgliedschaft wählen. Bei der kostenlosen Basismitgliedschaft zahlen Sie nur für eine tatsächlich durchgeführte Eigentümerversammlung eine Einmalvergütung. Alternativ können Sie sich verschiedene Pakete sichern, bei denen eine gewisse Anzahl an Eigentümerversammlungen inkludiert ist.
Seit Dezember 2020 ermöglicht das neue Wohnungseigentumsgesetz die Online-Teilnahme von Eigentümern an der Eigentümerversammlung nach
§ 23 Abs. 1 Satz 2 WEG. „Die Wohnungseigentümer können beschließen, dass Wohnungseigentümer an der Versammlung auch ohne Anwesenheit an deren Ort teilnehmen und sämtliche oder einzelne ihrer Rechte ganz oder teilweise im Wege elektronischer Kommunikation ausüben können.“
(Eine rechtssichere Beschlussvorlage stellt Ihnen der WEGbereiter gerne zur Verfügung.)
Bei uns sind Sie und Ihre Daten bestens aufgehoben:
Der WEGbereiter gehört zum Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG.
Die Bonner Verlagsgruppe hat sich auf die publizistische Beratung spezialisiert und ist laut Buchreport-Ranking der achtgrößte Fachverlag in Deutschland.
Die Auswahl unseres Kooperationspartners Linkando, der für uns die technische Umsetzung abbildet, ist mit höchster Sorgfalt getroffen worden.
Oberste Priorität haben die Bedürfnisse und Daten unserer Kunden - deshalb ist der Server-Standort in Deutschland.
Alle Daten werden in Deutschland gehostet und unterliegen den strengen Vorgaben der DSGVO. Die Datensicherheit ist garantiert.
Ja. Die Kosten für den WEGbereiter können Sie als Digitalpauschale beschließen lassen und unabhängig von Ihrer Verwaltergebühr berechnen. Dies ermöglicht es Ihnen alle Kosten, die für Sie durch eine digitale Eigentümerversammlung anfallen, umzulegen.
Sie benötigen keine speziellen Geräte für den WEGbereiter. Ein Laptop oder Computer mit Internetanschluss ist völlig ausreichend. Auch die Eigentümer können bequem Ihr Laptop, Tablet oder sogar Smartphone für die Stimmabgabe verwenden. Installationen sind ebenfalls nicht notwendig. Die gesamte Anwendung findet im Internetbrowser statt.
Präsenzteilnehmer werden beim WEGbereiter ebenso berücksichtigt wie Online-Teilnehmer. Beide verschmelzen nahtlos und werden bei der automatischen Stimmzählung berücksichtigt. Sie können Stimmen von Präsenzteilnehmern im WEGbereiter eintragen und die Teilnehmer bleiben mittels integrierter Videokonferenz im Austausch.
Wenn Sie Ihr Passwort vergessen haben, können Sie im direkt unter dem Login-Bereich die Funktion "Passwort vergessen" anklicken und den weiteren Anweisungen folgen, um unter Sicherheitsvorkehrungen ein neues Passwort für Ihren Account zu generieren. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an wegbereiter@gevestor.de.
Die fristgerechte Kündigung kann telefonisch unter +49 (0) 228 95 50 290, schriftlich per E-Mail, Whatsapp oder Fax sowie online im Kundenportal oder über unser Kündigungsformular (Verträge hier kündigen) erfolgen. Danach wird Ihr Account gelöscht.